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Inhalt:

"Alle inklusive!" Die neue UN-Konvention

Medieninformation der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Mehr Rechte für Menschen mit Behinderungen

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UN-Behindertenrechtskonvention tritt in Deutschland in Kraft

Behindertenbeauftragte lud zur Fachtagung rund um das Thema „Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen“ nach Kiel ein

Selbstbestimmte Elternschaft, persönliche Mobilität und angemessene Unterstützungsangebote – Menschen mit Behinderungen sollen in allen Belangen zu Ehe, Partnerschaft, Familie oder Elternschaft selber entscheiden und ihr Leben mit der notwendigen Unterstützung gestalten können.

Auf der Abschlußkonferenz „alle inklusive! Die neue UN-Konvention und Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen“ diskutierten über 100 Teilnehmer den notwendigen Handlungsbedarf in Deutschland. Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, hatte gemeinsam mit dem Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. und dem Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern e.V. dazu eingeladen.

Anlass war die UN-Behindertenrechtskonvention, die am 26. März 2009, fast auf den Tag genau zwei Jahre nach der Unterzeichnung, in Deutschland in Kraft trat. Für Karin Evers-Meyer ist dies „ein wichtiger Meilenstein zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft, auch wenn es bis zur Umsetzung noch ein weiter Weg ist.“

Schleswig-Holsteins Sozialministerin Dr. Gitta Trauernicht sieht dabei erste Fortschritte: „In Schleswig-Holstein ist unter dem Leitbegriff der Inklusiven Gesellschaft inzwischen ein Prozess in Gang gekommen, der das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung nachhaltig verändert, selbstverständlicher und „normaler“ macht. Unser Ziel ist ein gut vernetztes differenziertes Angebot an Hilfen, an barrierefreier Infrastruktur in allen Lebensbereichen, das den verschiedenen individuellen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung gerecht wird. Maßstab unserer Politik ist es, das selbstverständliche Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung zu ermöglichen”.

Die Vertragsstaaten der Konvention haben sich unter anderem verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen einen angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz zu sichern. Unterstützt werden sollen sie dabei von gemeindenahen Diensten oder auch persönlichen Assistenzen.

Alle inklusive!
Aribert Reimann

Aribert Reimann, Vorsitzender vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., führte hierzu aus: „Selbstbestimmung und Teilhabe bedeuten eben auch, selbst entscheiden zu können, wo, wie und mit wem man leben möchte und zwar unabhängig von der Art und dem Ausmaß der Behinderung.“ Die größtmögliche Selbstbestimmung stehe hier im Vordergrund – auch beim unterstützten Wohnen. Behinderte Menschen dürften nicht gegen ihren Willen in ein Heim gezwungen werden, sondern müssten die notwendige Assistenz am Wohnort erhalten.

Ein weiteres zentrales Thema war die selbstbestimmte Elternschaft. „Die Diskriminierung chronisch kranker oder behinderter Eltern muss endlich ein Ende haben“, forderte Kerstin Blochberger vom Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern. „Ihre Fähigkeiten müssen anerkannt und ihr individueller Assistenzbedarf berücksichtigt werden“.

Die Fachkonferenz in Kiel bildete den Abschluss einer Veranstaltungsreihe mit acht Konferenzen, die jeweils ein spezielles Thema der Konvention in den Blickpunkt rückten – von Bildungspolitik über Barrierefreiheit bis hin zu Politik für Frauen mit Behinderungen. Karin Evers-Meyer zog eine insgesamt positive Bilanz: „Wir haben mit den Behindertenverbänden als ‚Experten in eigener Sache’ wichtige Anliegen der Behindertenrechtskonvention diskutiert. Dadurch führen wir den Leitgedanken der Konvention ‚Nichts über uns ohne uns’ weiter“, so Evers-Meyer. „Wir sind in Deutschland sicherlich auf einem guten Weg. Allerdings sind noch viele Maßnahmen notwendig, um die Anforderungen der Konvention zu erfüllen und Gesetzeslücken zu schließen. Die Ergebnisse der Veranstaltungsreihe „alle inklusive – die neue Behindertenrechtskonvention“ fließen daher gesammelt in den Aktionsplan der Bundesregierung ein.

Selbstbestimmt leben – volle Teilhabe an der Gesellschaft

*Abschluss der Veranstaltungsreihe „alle inklusive! Die neue UN-Konvention“
am 28. März in Kiel*

Am Samstag, den 28. März 2009, lädt die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, gemeinsam mit dem Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) und dem Bundesverband behinderter und chronisch kranker Menschen e.V. (bbe) zu einer Fachkonferenz nach Kiel ein. Die Konferenz ist die letzte von insgesamt acht Veranstaltungen in verschiedenen Städten Deutschlands. Radio4Handicaps ist der Hörfunkpartner der Veranstaltung.

Thema der Veranstaltung in der Stiftung Drachensee ist das Selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen. Anlass ist die neue UN-Behindertenrechtskonvention, das weltweit erste Menschenrechtsabkommen über die Rechte behinderter Menschen, die Ende März in Deutschland in Kraft tritt. In Vorträgen und Arbeitsgruppen wird es um die Frage gehen, welche Maßnahmen in Deutschland getroffen werden müssen, um das Recht von Menschen mit Behinderungen umzusetzen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie alle anderen in der Gemeinschaft zu leben.

Leitlinie der gesamten Veranstaltung ist es, dass behinderte Menschen die Möglichkeit haben sollen, in allen Fragen zu Ehe, Familie Partner- oder Elternschaft selbst entscheiden zu können – ebenso wie darüber, wie, wo und mit wem sie leben. Mit der Fachkonferenz soll in Deutschland die Diskussion darüber fortgeführt werden, wie die vollständige Inklusion und Teilhabe an der Gemeinschaft von Menschen mit Behinderungen gelingen kann.

Ebenso wird diskutiert, wie es gelingen kann, größtmögliche Selbstbestimmung zu gewährleisten und dort, wo es nötig ist, Unterstützungsleistungen anzubieten. Außerdem haben sich die Vertragsstaaten in der Konvention verpflichtet, Menschen mit Behinderungen einen angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz zu sichern.

Die Konferenz ist hochkarätig besetzt: begrüßen werden die Bundesbehindertenbeauftragte Karin Evers-Meyer, der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes, sowie die schleswig-holsteinische Sozialministerin Dr. Gitta Trauernicht.

Als Gast wird unter anderem Aribert Reimann, Vorsitzender des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., ein Grußwort sprechen. Kerstin Blochberger vom Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern wird einen Vortrag halten zum Thema „Selbstbestimmte Elternschaft – jetzt! Der Weg von der Diskriminierung behinderter Eltern zur Anerkennung ihrer Fähigkeiten und ihres Assistenzbedarfs“.

Außerdem wird es vier Arbeitsgruppen zu folgenden Themen geben: „Zukunft braucht Teilhabe – behinderte Menschen und ihre Familien mittendrin“, „Wege finden! Persönliche Mobilität für Alle“, „Selbstbestimmte Elternschaft – jetzt! Der Weg von der Diskriminierung behinderter Eltern zur Anerkennung ihrer Fähigkeiten und ihres Assistenzbedarfs“, „Wohnen wie andere – Unterstütztes Wohnen in der Gemeinde“.

Auftaktveranstaltung der Kampagne „alle inklusive!“ zur UN-Behindertenrechtskonvention am 29. Januar 2009 in Berlin

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, stellte im Kleisthaus in Berlin die Informationskampagne „alle inklusive! Die neue UN Konvention“ vor. Gemeinsam mit Franz Thönnes, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, eröffnete sie im Anschluss eine Fachkonferenz zum Thema „Inklusive Bildung“.

In bundesweit insgesamt acht Konferenzen behandelt die Beauftragte in den kommenden Wochen gemeinsam mit den Behindertenverbänden im Deutschen Behindertenrat verschiedene Aspekte der UN-Konvention. Diese ist weltweit das erste Menschenrechtsabkommen über die Rechte behinderter Menschen und tritt voraussichtlich Ende März in Deutschland in Kraft.

Auf der Fachkonferenz diskutierten die rund 300 Teilnehmer intensiv den Handlungsbedarf, der auf Bundes- und Länderebene im Bildungsbereich besteht. Im Mittelpunkt stand dabei insbesondere die Frage, wie ein inklusives Bildungssystem gelingen kann. Denn lernen in einigen EU-Ländern mehr als 80 Prozent der Kinder mit Behinderung an Regelschulen, so sind es in Deutschland gerade einmal 15 Prozent. Ein Umstand, der mit der Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar ist. Diese schreibt ein „inclusives Bildungssystem auf allen Ebenen“ fest, wie Evers-Meyer in ihrer Eröffnung betonte. „Durch die Trennung von ihren nicht behinderten Altersgenossen fehlt vielen behinderten Kindern in Deutschland die Möglichkeit, mit diesen zusammen zu lernen. Für die Inklusion in die Gesellschaft ist eine gemeinsame Schulzeit aber besonders wichtig. Die Konvention verfolgt hier den richtigen Ansatz und fordert Vielfalt als Normalität menschlichen Lebens und Zusammenlebens“.

Deutliche Worte kamen auch von den Behindertenverbänden, die als „Experten in eigener Sache“ die Konferenz mit vorbereitet hatten. „Wenn es uns gemeinsam gelingt, behinderte Kinder sinnvoll in das allgemeine Bildungssystem einzubinden, dann ist dies eine tatsächliche Bildungsreform auch für nichtbehinderte Kinder,“ warb Uwe Frevert von der Interessensvertretung „Selbstbestimmt Leben in Deutschland” e.V. für ein inklusives Bildungssystem. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben – gemeinsam lernen forderte ein grundlegendes Umdenken der Bildungspolitik. „Bildung ist ein Recht, das zur Wahrnehmung anderer Rechte erst befähigt. Wenn es vorenthalten wird, bedeutet das den Ausschluss von Selbstbestimmung, politischer und gesellschaftlicher Teilhabe, Arbeit und Gesundheit“, heißt es in einem Manifest, das die Bundesarbeitsgemeinschaft gemeinsam mit anderen Verbänden auf der Konferenz vorstellte.

Reinhard Kirchner - LAGH Bayern

Renate Reymann, Präsidentin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V., begrüßte, dass die UN-Konvention eindeutige Standards für die Beschulung sinnesbehinderter Kinder setzt: „Für uns steht die Qualität der Bildungsangebote ganz klar im Vordergrund. Familien mit einem behinderten Kind müssen aus ihrer individuellen Situation heraus entscheiden dürfen, ob es besser in der allgemeinen Schule vor Ort oder in einer speziellen Förderschule aufgehoben ist.“ Eine Ansicht, die Alexander von Meyenn, Präsident des Deutschen Gehörlosenbundes e.V., teilte. „Inklusive Bildung bedeutet für gehörlose Menschen eine Möglichkeit der Integration. Sie darf aber keinesfalls auf Kosten der sozialen und kognitiven Entwicklung gehörloser und schwerhöriger Kinder unter allen Umständen durchgesetzt werden. Wichtig ist bei jeder Schulform, dass die Kinder das grundsätzliche Recht auf einen Unterricht mit und in Deutscher Gebärdensprache haben.”

Karin Evers-Meyer zog ein positives Resümee der ersten Fachkonferenz. „Die UN-Konvention setzt hohe Beteiligungsstandards, und daran müssen wir uns in Zukunft auch bei der nationalen Gesetzgebung messen lassen. Die heutige Veranstaltung hat diesem Anspruch ‚Nichts über uns ohne uns’ Rechnung getragen.“ Im Rahmen der Kampagne lädt die Behindertenbeauftragte bis Ende März zunächst zu insgesamt acht Fachkonferenzen bundesweit ein. Diese rücken jeweils ein spezielles Thema der Konvention in den Blickpunkt – von Gesundheitspolitik über Barrierefreiheit bis hin zu Rehabilitation und beruflicher Teilhabe.